1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.
1.3. Jugendliche
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Das Training in unserem Studio ist ab 16 Jahren möglich.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft einen QR-Code als Zutrittsmedium, welches ihm den Zugang zum Studio ermöglicht. Nur das Mitglied selbst darf diesen persönlichen Zugang zum Einlass in den Club benutzen. Der persönliche Zugang darf nicht weitergegeben werden. Möchte der Nutzer eine andere Person zum Training mitnehmen, ist ihr das nur nach vorheriger Anmeldung und mit erteilter schriftlicher Genehmigung gestattet.
2.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Hausordnung ist im Studio zur Einsicht ausgehängt.
3.2. Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das Studio bewahrt ausgeräumte und sonstige im Studio gefundene Sachen (nachfolgend „Fundsachen“) für drei Monate auf. Kann das Studio eine Fundsache einem Mitglied zuordnen, wird es das Mitglied über den Fund nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrung informieren. Lassen sich Fundsachen keinem Mitglied zuordnen oder holt ein über den Fund seiner Sachen informiertes Mitglied diese für weitere drei Monate nicht im Studio ab, ist das Studio berechtigt, die Fundsachen der zuständigen Fundbehörde zu übergeben oder für den Fall, dass die zuständige Fundbehörde die Fundsachen nicht annimmt, diese anderweitig zu entsorgen. Die Haftung des Studios für den Umgang mit Fundsachen bestimmt sich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen.
3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Wir bitten in der Windschutzscheibe sichtbar eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit anzubringen. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt. An Samstagen, Sonn- und Feiertags sowie abends nach 19 Uhr, können auch weitere Parkplätze am Gebäude genutzt werden.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen. In unserem Fitness-Studio ist Powerlifting nicht erlaubt.
4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die vereinbarten monatlichen oder wöchentlichen Mitgliedsbeiträge sowie die Anmeldepauschale entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen. Bei Wochenpreisen erfolgt die Abbuchung je Kalenderwoche für die jeweilige Woche. Tageskarten werden unmittelbar nach der Buchung abgebucht. Die Anmeldepauschale ist zugleich mit der ersten Abbuchung an das Studio zu leisten.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens drei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.5. sowie 7.2.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG, STILLLEGUNG
6.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von 4 Wochen, 6 Monaten, 12 Monaten oder 24 Monaten. Monatskarten haben eine Laufzeit von 4 Wochen. Wochenkarten enden automatisch 7 Tage nach Buchung. Tageskarten sind am Tag der Buchung gültig. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn/Buchungstag.
6.2. Vorabnutzung
Vorabnutzungen sind nicht vorhanden.
6.3. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. 4 Wochen Tarife können bis 1 Tag vor Vertragsende gekündigt werden.
6.4. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.3.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
6.5. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
6.7. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die den Erklärenden nicht erkennen lassen, sind unwirksam.
7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO
7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen (auch E-Zigaretten) sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem eine Vertragsstrafe beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Im Fall eines Verstoßes gegen Ziff. 7.1 beträgt die Vertragsstrafe EUR 50,00. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein dem Studio zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten des Studios sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.
8.2 Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 8.1 haftet das Studio nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn
1. es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt; 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9. FORDERUNGSABTRETUNG; ZUSTIMMUNG ZUR WEITERGABE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
9.1. Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den in der Mitgliedschaftsvereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
9.2. SEPA Lastschriftmandat
Das Mitglied erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; Forderungshöhe; IBAN, BIC und Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen durch den in der Mitgliedschaftsvereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Stimmt das Mitglied einer Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat berechnet ab Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen.
10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
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